Elternbeirat

Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Elternbeiräten aller Klassen. Der Schulelternbeirat wird über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens unterrichtet. Er übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Über das Hessische Schulgesetz ist geregelt, welche Maßnahmen der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen und welche anhörungsbedürftig sind. Der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz.

Die Arbeit des Schulelternbeirates

Der Elternbeirat der Heinrich-Hoffmann-Schule hat sich in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, den Schulhof bewegungsfreundlicher zu gestalten. Hierfür wurde ein Gesamtkonzept erstellt. Durch das Sammeln von Spenden und mit Hilfe mehrerer großer Arbeitseinsätze von Eltern wurde im südlichen Bereich des Schulhofes ein ‚Baumhaus’ mit Seillandschaft errichtet, das sich bei allen Kindern großer Beliebtheit erfreut. Ziel ist es, einen weiteren Abschnitt des Konzeptes zu realisieren.

Ansprechpartner

Wenn es Anregungen oder Probleme rund um das Thema Schule gibt, können Sie neben Ihren Klassenelternbeiräten gerne den aktuellen Schulelternbeirat ansprechen.

1. Vorsitzende: Herr Brandes
2. Vorsitzende: Herr Standke

Zusammenarbeit mit den Eltern

Um ein buntes, abwechslungsreiches Schulleben zu gestalten ist Elternarbeit ausdrücklich erwünscht. Eltern können sich auf unterschiedliche Weise engagieren. Ob als Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten, der Mithilfe im Unterricht (Lesemütter), der Mitarbeit in der Projektwoche oder bei Sportwettkämpfen – das Klassenleben wird vielfältiger durch engagierte Eltern.

Das kleine Buffet am Einschulungstag, das Sommerfest oder das Lesefest sind nur möglich, weil Eltern mitorganisieren und bei der Durchführung tatkräftig helfen.

Eltern können darüber hinaus aber auch in verschiedenen Gremien mitarbeiten und so Schule mitgestalten. Grundlage hierfür ist das Hessische Schulgesetz §§101 ff.

Um das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten, werden Elternbeiräte gebildet. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen für die Dauer von 2 Jahren einen Klassenelternbeirat und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Aufgabe des Klassenelternbeirats ist es, mindestens einmal pro Halbjahr zum Elternabend einzuladen. Hier sollen alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse besprochen werden. Die Elternbeiräten aller Klassen bilden zusammen den Schulelternbeirat.

Neben der Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer und dem Elternbeirat entscheidet die Schulkonferenz über alle wichtigen Belange des Schullebens. In der Schulkonferenz der Grundschulen sind Lehrer/Lehrerinnen und Eltern in gleicher Stärke vertreten.